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   VG Koblenz, 21.04.2011 - 1 K 960/10.KO   

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https://dejure.org/2011,34108
VG Koblenz, 21.04.2011 - 1 K 960/10.KO (https://dejure.org/2011,34108)
VG Koblenz, Entscheidung vom 21.04.2011 - 1 K 960/10.KO (https://dejure.org/2011,34108)
VG Koblenz, Entscheidung vom 21. April 2011 - 1 K 960/10.KO (https://dejure.org/2011,34108)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2010 - 2 A 10738/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Auszug aus VG Koblenz, 21.04.2011 - 1 K 960/10
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 15. Dezember 2010, 2 A 10738/09.OVG), das die einschlägigen Regelungen für verfassungswidrig halte, habe dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes verfassungsgemäß seien.
  • VG Koblenz, 23.11.2010 - 1 K 488/10

    Streit um Kreisumlage

    Gegen diesen Bescheid haben die Klägerin und die Stadt Simmern eine bei der Kammer unter dem Aktenzeichen 1 K 960/10.KO anhängige Klage mit dem Ziel erhoben, dass das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet wird, den Bescheid vom 3. August 2009 hinsichtlich der Festsetzungen der Schlüsselzuweisungen B 2 für das Jahr 2009 so zu ändern, dass der Klägerin 39.491,-- EUR und der Stadt Simmern 87.269,-- EUR als weitere Zuweisungen gewährt werden, da die Schlüsselzuweisung B 2 hinsichtlich des Ansatzes für zentrale Orte zu niedrig ausgefallen sei.

    Mit der Klage vom 31. Juli 2010 (1 K 960/10.KO) erstreben die Klägerin und die Stadt Simmern die Verpflichtung des Landes Rheinland-Pfalz zur Erhöhung der mit Bescheid vom 3. August 2009 festgesetzten Schlüsselzuweisungen B 2 hinsichtlich des Ansatzes für zentrale Orte.

  • VG Koblenz, 10.04.2012 - 1 K 148/12

    Finanzausgleich für Orte mit Zentrumsfunktion

    Das Verwaltungsgericht setzte das Verfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss vom 21. April 2011 (1 K 960/10.KO) bis zum Abschluss des Normenkontrollverfahrens beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH N 3/11) zur Wirksamkeit von Normen des Landesfinanzausgleichsgesetzes aus.
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